Steuerliche Forschungszulage für FuE-Vorhaben

Zum 1. Januar 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen - unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche - und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren.

Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut: Zunächst ist durch die Unternehmen bei der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung zu beantragen, dass es sich bei dem Vorhaben um ein begünstigungsfähiges Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt. Seit dem 16. September können Unternehmen Anträge auf Bescheinigung für FuE-Vorhaben bei der BSFZ stellen. Mit einer positiven Bescheinigung kann anschließend beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:

www.bescheinigung-forschungszulage.de



Virtuelle Roadshow der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

In den kommenden Wochen veranstaltet die BSFZ gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen eine virtuelle Roadshow. Ziel ist es, Unternehmen alles Wichtige rund um die Steuerliche Forschungsförderung zu präsentieren und Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu beantworten.

Zu folgenden Themen werden Informationen vermittelt:

  • Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren

  • Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten

  • Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage wird bis Ende des Jahres alle Bundesländer virtuell "besuchen". Interessierte sind herzlich eingeladen, sich für einen für sie passenden Termin zu registrieren. Unter www.bescheinigung-forschungszulage.de/veranstaltungen können Interessierte sich für die ersten Termine der virtuellen Roadshow registrieren lassen.

 

Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage