Förderprogramm "Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken"

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat ihr erstes Förderprogramm aufgelegt um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen.

Das Förderprogramm "Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken." besteht aus drei Schwerpunktthemen: Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft, Nachwuchsgewinnung sowie Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Antragsstellern ist es grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen. Antragsberechtigt sind neben gemeinnützigen Organisationen juristische Personen des öffentlichen Rechts wie z.B. Kommunen. Anträge können ab sofort und bis zum 1. November 2020 gestellt werden. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden.

Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 EUR gefördert werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe des Förderbetrages und beträgt 90% (für Beträge bis 5.000 €) bzw. 80% (für Beträge über 5.000 € bis 100.000 €) der zuwendungsfähigen Ausgaben, wie bspw.  Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software), projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung), projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design), Kosten für begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software) sowie eine Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial).

 
Weitere Informationen zum Förderprogramm unter: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/
 
 
 
Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt | Förderprogramm