Bundesregierung beschließt neue Corona-Hilfen

Um Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen in der Corona-Pandemie gezielt zu helfen, bringt die Bundesregierung umfassend erweiterte Unterstützung auf den Weg. Dazu zählen außerordentliche Hilfen für alle, die direkt von erneuten vorübergehenden Schließungen betroffen sind. Darüber hinaus soll der Schnellkredit der KFW erweitert und auch kleinen Unternehmen zugänglich gemacht werden. Dies schafft schnell dringend nötige Liquidität. Die Überbrückungshilfe soll auch 2021 fortgeführt und nochmals erweitert werden. All diese umfassenden Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Betroffene trotz aller Härten stark durch die Krise kommen.


Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Unterstützt werden Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen einzelner Branchen, die aufgrund der Corona-Krise und der staatlichen Anordnungen starke Umsatzeinbußen erleiden. Dafür stehen insgesamt bis zu 10 Milliarden Euro bereit.

Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche.

Bei jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Soloselbständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen.

Für größere Unternehmen gelten abweichende Prozentanteile vom Vorjahresumsatz. Ihre Höhe wird im Einzelnen anhand beihilferechtlicher Vorgaben ermittelt. Anderweitige Hilfen für den Zeitraum wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe werden vom Erstattungsbetrag abgezogen. Mögliche spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den Zeitraum werden angerechnet.

Anträge können dann über die Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) gestellt werden.


KfW-Schnellkredite

Den KfW-Schnellkredit können künftig auch Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten nutzen. Auf diesem Weg können Unternehmen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen bei ihrer Hausbank zügig einen Kredit in Höhe von bis zu 300.000 Euro erhalten, abhängig vom Umsatz im Jahr 2019. Eine Kreditrisikoprüfung findet nicht statt, der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Mehr Informationen zum Schnellkredit finden Sie bei der KfW unter corona.kfw.de.


Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe als Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständigen und Freiberuflern werden ein weiteres Mal verlängert und ihre Konditionen nochmals verbessert werden.

Es ist zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betrifft z. B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Dazu wird das bestehende Instrument der Überbrückungshilfe zu einer Überbrückungshilfe III weiterentwickelt. An den Details arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck.


Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie


Siehe auch Gemeinsame Pressemitteilung